UNB_I_4
Additional information
Ein Foto des Bildes ist im Bundesdenkmalamt überliefert (BDA-Fotoarchiv, Fotoinventar 1938-1945, Negativ Nr. P 177).
In Abwesenheit des im März 1938 nach England geflüchteten Eigentümers Bernhard Altmann beschlagnahmte die Dienststelle II H/So der Gestapo im Frühjahr 1938 das Bild "Mittagsmahl" von Albin Egger-Lienz. Gemeinsam mit sieben weiteren Egger-Lienz-Bildern aus der Sammlung Altmann ins Zentraldepot für beschlagnahmte Sammlungen verbracht, teilte Hans Posse die "Bauernmahlzeit" eines "unbekannten Besitzers" im Frühjahr 1940 der Kärntner Landesgalerie zu, Galeriedirektor Max Bradaczek bestätigte den Empfang des Bildes "Mittagsmahl" im September 1941 (BDA-Archiv, Restitutionsmaterialien, K. 13, M. 4, Liste A III; K. 25, M. 14, Zl. 738/1941).
1949 informierte das Bundesdenkmalamt Bernhard Altmann zwar, dass sich das Bildes "Mittagsmahl" in der Kärntner Landesgalerie befinde, doch stellte sich in der Folge heraus, dass das Museum zwei Versionen des Werks besessen hatte: eine mit und eine ohne Signatur. Die signierte und damit Altmann zuordenbare Fassung war dem stellvertretenden Kärntner Landeshauptmann zu dessen Pensionierung geschenkt worden, weshalb das Werk in der Folge nach dem Dritten und nicht nach dem Ersten Rückstellungsgesetz beansprucht wurde. 1951 erfolgte schließlich die Restitution und das BDA erteilte die Bewilligung zur Ausfuhr (BDA-Archiv, Restitutionsmaterialien, K. 31, PM Altmann; Ausfuhr, Zl. 880/51).
In Abwesenheit des im März 1938 nach England geflüchteten Eigentümers Bernhard Altmann beschlagnahmte die Dienststelle II H/So der Gestapo im Frühjahr 1938 das Bild "Mittagsmahl" von Albin Egger-Lienz. Gemeinsam mit sieben weiteren Egger-Lienz-Bildern aus der Sammlung Altmann ins Zentraldepot für beschlagnahmte Sammlungen verbracht, teilte Hans Posse die "Bauernmahlzeit" eines "unbekannten Besitzers" im Frühjahr 1940 der Kärntner Landesgalerie zu, Galeriedirektor Max Bradaczek bestätigte den Empfang des Bildes "Mittagsmahl" im September 1941 (BDA-Archiv, Restitutionsmaterialien, K. 13, M. 4, Liste A III; K. 25, M. 14, Zl. 738/1941).
1949 informierte das Bundesdenkmalamt Bernhard Altmann zwar, dass sich das Bildes "Mittagsmahl" in der Kärntner Landesgalerie befinde, doch stellte sich in der Folge heraus, dass das Museum zwei Versionen des Werks besessen hatte: eine mit und eine ohne Signatur. Die signierte und damit Altmann zuordenbare Fassung war dem stellvertretenden Kärntner Landeshauptmann zu dessen Pensionierung geschenkt worden, weshalb das Werk in der Folge nach dem Dritten und nicht nach dem Ersten Rückstellungsgesetz beansprucht wurde. 1951 erfolgte schließlich die Restitution und das BDA erteilte die Bewilligung zur Ausfuhr (BDA-Archiv, Restitutionsmaterialien, K. 31, PM Altmann; Ausfuhr, Zl. 880/51).